Nach eingehenden Konsultationen mit der Sicherheitsregion Kennemerland und Hiswa – Recron haben wir beschlossen, die Eröffnung ab dem 2. Mai 2020 unter bestimmten Bedingungen zu eröffnen.
Der Campingplatz muss sicherstellen, dass die Maßnahmen eingehalten werden. Ist dies bei Überprüfung der Sicherheitsregion nicht der Fall, kann der Bürgermeister den Campingplatz trotzdem schließen!
Auf dem Campingplatz sind nur Gäste mit eigener Dusche und Toilette gestattet, ansonsten ist das Tor auch für einen kurzen Besuch geschlossen!

ES IST ABSOLUT NICHT ERLAUBT, JEGLICHE FORM VON SCHMUTZIGEM WASSER AUSSERHALB DER FÜR SIE ZUGEWIESENEN GEBIETE ZU ENTSORGEN !!!

Leider müssen wir Sie darüber informieren, dass wir die Sanitärgebäude auf Anordnung der Sicherheitsregion leider geschlossen halten müssen. Zumindest bis zum 20. Mai!
Pro Campingplatz werden maximal vier bis fünf Personen (aus ein und derselben Familie) unterhalten.
Ein gegenseitiger Besuch ist von der Regierung leider nicht gestattet.
Besuche oder Babysitting von außen sind nicht gestattet.
Jeder Gast muss ein Armband tragen, ohne dass Sie das Gelände nicht betreten dürfen. Unseren jugendlichen Gästen (über 12 Jahre) ist es verboten, sich auf dem gesamten Campingplatz zu versammeln. Ein Abstand von 1,5 Metern zwischen Personen muss gewährleistet sein. Dies gilt auch beim Betreten und Verlassen der Site.
Die Rezeption ist nur begrenzt geöffnet, daher keine Zeitungen oder Broschüren usw. Der Pool, das Catering und der Laden bleiben bis zum 20. Mai geschlossen. Auf dem Campingplatz sind keine externen Lieferanten zugelassen, dies gilt für alle.

Grundsätzlich bleibt der Rat von der Regierung; Bleib so viel wie möglich zu Hause!

Die Autos müssen auf ihren eigenen Campingplätzen und nicht in den freien, oft gesäten Bereichen abgestellt werden. Achten Sie besonders auf die Höchstgeschwindigkeit von 5 Kilometern! Im Falle eines Verstoßes sperren wir sofort den Zugang zum Campingplatz. Bei Ihrer Ankunft müssen Sie Ihr Nummernschild für die Registrierung eingeben lassen. Danach ist Ihr Sperrpass nur noch bei Störungen erforderlich. Das äußere Tor schließt um 22.30 Uhr für den Verkehr, daher ist es nicht mehr möglich, bis 7.30 Uhr auszufahren.

Sie müssen bei der Ankunft unterschreiben, um diese Regeln zu erhalten, die bis zum 20. Mai 2020 gelten.
Sie müssen uns auch alle ausstehenden Beträge bei der Ankunft bezahlen (mit Ausnahme von Gästen mit Absprache). Wenn Sie dies nicht tun, werden wir Ihnen den Zugang leider verweigern.
Wir werden uns zu einem späteren Zeitpunkt mit Informationen zur Entschädigung bei Ihnen melden, für die wir auch Kontakt mit der Gemeinde Bloemendaal haben.

Leider müssen wir in Zusammenarbeit mit der Durchsetzung der Kennemerland-Sicherheitsregion denjenigen den Zugang zum Campingplatz verweigern, die die Vorschriften nicht einhalten möchten.
Wir gehen davon aus, dass jeder den oben genannten Regeln zustimmen kann und wünschen Ihnen vorerst eine gute Saison.
Sie müssen bei Ihrer Ankunft ein kürzlich ausgefülltes Nachtregister ausfüllen und diesen Bedingungen durch Unterschrift zustimmen.