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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemein

  • Die Campingsaison dauert vom 1. April bis 30. September. Eine weitere Öffnung außerhalb der Campingsaison liegt im Ermessen des Campingplatzes.
  • Bei der Ankunft ist jeder verpflichtet, sich zu melden und anzumelden.
  • Ein Standort wird in Absprache festgelegt, die Rezeption gibt Hinweise zur Platzierung und/oder Anordnung.
  • Besucher eines Urlaubers schulden eine Besuchergebühr bzw. Übernachtungsgebühr und müssen angeben, zu wem sie gehen möchten. Besucher müssen die Unterkunft bis spätestens 22:00 Uhr verlassen.
  • Der Urlauber ist für seine Gäste und die Zahlung des Besucher- bzw. Übernachtungsentgelts verantwortlich.
  • Der Urlauber ist für das Verhalten seiner Mitcamper verantwortlich, sodass diese sich an die Verhaltensregeln des Campingplatzes halten und niemandem andere Unannehmlichkeiten bereiten.
  • Die Öffnungszeiten der Rezeption sind am Eingang der Rezeption angegeben, für Notfälle ist immer die Notrufnummer besetzt (06-25385809).

Campinggelände

  • Der Platz und die dort abgestellte Campingausrüstung darf vom angemeldeten Urlauber vom 1. April bis 30. September nur zu Erholungszwecken genutzt werden, eine Vermietung, ein Verleih oder eine Mitbenutzung ist nicht gestattet. Ein ständiger Aufenthalt ist nicht gestattet, der Urlauber muss eine gültige Wohnadresse und keine Postfachadresse angeben. Die Adresse des Campingplatzes darf nicht als Wohnadresse genutzt werden.
  • Zwischen dem 1. Oktober und dem 31. März ist das Befeuern von Holzöfen strengstens verboten. Offenes Feuer in jeglicher Form ist grundsätzlich verboten.
  • Pro Stellplatz dürfen maximal fünf (angemeldete) Personen nächtigen, eine selbständige Beherbergung unter 21 Jahren ohne Hauptmieter ist nicht gestattet.
  • Es ist strengstens untersagt, Veränderungen an oder auf dem Gelände und/oder den Anlagen des Campingplatzes vorzunehmen. Bei Verstößen gegen dieses Verbot sind Freizeitsportler verpflichtet, diese auf eigene Kosten rückgängig zu machen oder beheben zu lassen. Die grünen Wände gehören nicht zu den Stellplätzen.
  • Der Verkauf von Mobilheimen und Chalets ist nur (nach Rücksprache) gestattet, wenn die Campingausrüstung im Jahr 1999 oder jünger gebaut wurde, mit jährlicher Erhöhung. Selbstverständlich ist ein Verkauf immer ohne den zu vermietenden Stellplatz gestattet, in diesem Fall ist die Entsorgung obligatorisch.
  • Dem Urlauber ist es nicht gestattet, Grundrisse oder Größen zu ändern, und die Installation von Schwimmbecken, Spielgeräten und (Baum-)Hütten ist überhaupt nicht gestattet.
  • Die Betriebsleitung kann jedwede Art von Feuer verbieten, wenn die Situation es erfordert, dies ist auf den Informationstafeln angegeben.
  • Ohne einen schriftlichen Antrag und eine schriftliche Bestätigung der Unternehmensleitung ist es nicht gestattet, zu bauen, zu renovieren usw. Sofern dies zulässig ist, kann dies von Montag bis Samstag zwischen 9:00 und 17:00 Uhr erfolgen.

Bedingungen für Saisonplätze und Komfort-Saisonplätze

  • Maximale Größe der saisonalen Campingausrüstung 8,65 Meter inkl. Deichsel.
  • Das Auto muss auf dem Campingplatz geparkt werden, nicht außerhalb oder vor den Wasserhähnen.
  • Bitte melden Sie jedes weitere Zelt, auch Fahrradzelte und Toilettenzelte, im Voraus an.
  • Nur Montage einer Markise oder Markise, nicht beides. Terrassendielen oder Kunstrasen außerhalb des Vorzelts sind nicht gestattet.
  • Keine Platzierung in den grünen Wänden.
  • Beim Aufstellen eines Zusatzzeltes muss das Auto auf dem Parkplatz abgestellt werden.
  • Pflegen oder Mähen des Rasens auf Ihrem eigenen Stellplatz.
  • Keine Anhänger und/oder Busse größer als 6 m3 auf dem Campingplatz.
  • Keine Abgrenzung des Platzes durch Windschutz etc
  • Sofern gestattet, müssen Besucher vorab angemeldet werden und sich an der Rezeption melden und den Tagesbesuch bzw. die Übernachtung vor Ort bezahlen.
  • Gas- und Stromprüfbescheinigung des Reisecaravans.
  • Die Vermietung oder Mitbenutzung des Saisonstellplatzes ist nicht gestattet.
  • Haustiere sind überhaupt nicht erlaubt.

Elektrizität

  • Für die Anfangspositionen des Stroms müssen Sie sich im Voraus anmelden.

Verkehr

  • Für den gesamten motorisierten Verkehr sowie für Elektrofahrräder und Elektroroller gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 5 km, Fußgänger haben stets Vorrang. Bei Verstößen wird Ihnen der Zugang zu Ihrem Verkehrsmittel sofort verweigert. Ihr Transportmittel ist für den In- und Outbound-Einsatz bestimmt. Besucher müssen motorisierte Fahrzeuge auf dem Parkplatz abstellen, dies gilt auch für Roller etc
  • Freizeitsportler können ihr Auto oder ihren Transporter (max. 6 m3) auf dem eigenen Stellplatz abstellen, nicht auf den leeren Stellplätzen. Es werden maximal zwei Kennzeichen in das System eingegeben, sofern es sich um eigene Autos handelt. Für ein zweites Kennzeichen müssen Sie bezahlen. Anhänger müssen auf dem Parkplatz abgestellt werden, nicht auf dem Campingplatz.
  • Das Waschen von Autos usw. ist auf dem Campingplatz nicht gestattet, dies muss außerhalb des Campingplatzes erfolgen.
  • Die Schrankenanlage wird zu folgenden Zeiten eingestellt; 8:00 bis 22:00 Uhr. Zwischen 22:00 und 8:00 Uhr ist kein motorisierter Verkehr gestattet.

Abfall und Umwelt, Hygiene und Sanitäranlagen

  • Es ist verboten, Abwasser außerhalb der dafür vorgesehenen Stellen einzuleiten.
  • Grünabfälle können an den dafür vorgesehenen Stellen abgegeben werden. Normaler Hausmüll sollte in Säcken in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt werden. Glas, Papier und Kunststoff müssen in den angegebenen Behältern deponiert werden. Sperrmüll, Holz, Steine etc. müssen Sie selbst entsorgen, also nicht neben oder in die Container werfen!
  • Um die Hygiene in den Sanitärgebäuden aufrechtzuerhalten, müssen Sie das Gebäude nach der Nutzung aufgeräumt verlassen.
  • Kinder bis 5 Jahre müssen die Sanitäranlagen unter Aufsicht eines Erwachsenen benutzen.
  • Wenn Ihre Campingausrüstung nicht an die Kanalisation angeschlossen ist, ist die Verwendung einer Spültoilette in der Campingausrüstung strengstens untersagt.
  • In den Sanitärgebäuden sind Rauchen und Versammlungen sowie Aktivitäten im Wasser verboten.
  • Die Entleerung von Toiletteneimern, Chemietoiletten und Abwasser muss in den Chemietoilettenräumen der Sanitärgebäude erfolgen.

Schwimmbad

  • Das Schwimmbad ist für alle Campinggäste AUF EIGENE VERANTWORTUNG und zu den angegebenen Öffnungszeiten kostenfrei zugänglich. Das Schwimmbad ist normalerweise von den Maiferien bis Ende der ersten Septemberwoche geöffnet.
  • Es gibt keine ständige Aufsicht, Kinder, die nicht schwimmen können, müssen Schwimmarmbänder usw. tragen und dürfen nur unter Aufsicht der Eltern und/oder Erziehungsberechtigten (nicht unter Aufsicht anderer Kinder) schwimmen. Laufen und Fußballspielen innerhalb der Poolzäune ist erlaubt Sicherheitsgründen nicht zulässig. Das Tragen von Badebekleidung sowie Schwimmwindeln für Kinder bis drei Jahre ist Pflicht.
  • Glaswaren, Fahrräder, Schlauchboote, Stühle, Schuhe, Kühlboxen und Dosen usw. sind innerhalb der Poolzäune nicht gestattet.

Weitere Campingregeln, Vorschriften und Sicherheit

  • Haustiere sind auf dem Campingplatz nicht erlaubt, auch keine Katzen!
  • Die Nachtruhe muss eingehalten werden; zwischen 22.00 und 08.00 Uhr darf der Ton von Fernseher, Radio, Musik etc. außerhalb der Campingausrüstung nicht zu hören sein. Der Einsatz von Zuschlagstoffen ist grundsätzlich nicht gestattet.
  • Die Verwendung von Gartenschläuchen zur Wasserableitung ist nicht gestattet, ebenso der Einsatz von Drohnen etc
  • Die Mobilheime und Campingplätze müssen ordnungsgemäß gewartet und sauber gehalten werden.
  • Es ist verboten, auf dem Campingplatz ohne Genehmigung der Direktion Waren anzubieten.
  • Es ist verboten, Drogen oder Lachgas zu besitzen, zu handeln oder zu verwenden. Der Alkoholkonsum durch Minderjährige ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung werden die Täter unverzüglich vom Campingplatz verwiesen. Jeder Camper oder Gast muss sich ausweisen können. Bei Belästigungen außerhalb des Campingplatzes kann der Camper/Freizeitgast auch vom Campingplatz entfernt werden.
  • Für alle Verträge von Camping Vogelenzang BV gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Hiswa – Recron.
  • Vor Ort gelten alle Regeln der Allgemeinen örtlichen Verordnung der Gemeinde Bloemendaal.
  • Der Unternehmer haftet nicht für Feuer, Verlust, Diebstahl oder Schäden, die durch Dritte verursacht werden.
  • In Fällen, die nicht durch die oben genannten Regeln abgedeckt sind, entscheidet der Manager.
Downloads von Hausregeln und RECRON-bedingungen